Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-06, I-20 U 94/02

I-20 U 94/02Obergericht06.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 94/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-06

Aktenzeichen: I-20 U 94/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0506.I20U94.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 29. Oktober 2002 wird aufrechterhalten.

Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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