24 U 99/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-06, 24 U 99/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-06, 24 U 99/02
24 U 99/02Obergericht06.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 99/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-06
Aktenzeichen: 24 U 99/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0506.24U99.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 16. April 2002 verkündete Teilurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf -Einzelrichterin- wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Kostenausspruch, der der künftigen Schlussentscheidung des Landgerichts vorbehalten bleibt, entfällt und dass Zinsen "von je 1.320 DM" (statt 1.300 DM) zu zahlen sind.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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