VII-Verg 20/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-05, VII-Verg 20/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-05, VII-Verg 20/03
VII-Verg 20/03Obergericht05.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 20/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-05
Aktenzeichen: VII-Verg 20/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0505.VII.VERG20.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 12. März 2003 (VK 02/03) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurückgewiesen.
Damit wird der Senatsbeschluss vom 17. April 2003 gegenstandslos.
II. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat innerhalb von zwei Wo-chen mitzuteilen, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.