I-1 U 186/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-05, I-1 U 186/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-05, I-1 U 186/02
I-1 U 186/02Obergericht05.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 186/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-05
Aktenzeichen: I-1 U 186/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0505.I1U186.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 16. August 2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtungsbeschlusses vom 8. Oktober 2002 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 7.939,43 € zu zahlen nebst 4 % Zinsen von 4.202,00 € seit dem 24. August 1999 bis zum 30. Oktober 1999 sowie nebst 4 % Zinsen von 7.939,43 € seit dem 31. Oktober 1999 bezogen auf die Beklagte zu 1. sowie nebst 4 % Zinsen von 7.939,43 € seit dem 24. März 2000 bezogen auf den Beklagten zu 2..
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges fallen zu 72 % der Klägerin und zu 28 % den Beklagten zur Last.
Die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten werden zu 68 % der Klägerin und zu 32 % den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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