Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-05, 3 Wx 391/02

3 Wx 391/02Obergericht05.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 391/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-05-05

Aktenzeichen: 3 Wx 391/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0505.3WX391.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde fallen der Beteiligten zu 1 zur Last. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 10.000,00 Euro.

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