3 Wx 391/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-05, 3 Wx 391/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-05, 3 Wx 391/02
3 Wx 391/02Obergericht05.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 391/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-05
Aktenzeichen: 3 Wx 391/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0505.3WX391.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde fallen der Beteiligten zu 1 zur Last. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 10.000,00 Euro.
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