VI-Kart 9/00 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-30, VI-Kart 9/00 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-30, VI-Kart 9/00 (V)
VI-Kart 9/00 (V)Obergericht30.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 9/00 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-04-30
Aktenzeichen: VI-Kart 9/00 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0430.VI.KART9.00V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Bun-deskartellamts vom 21. Juni 2000 (B 10 - 21210 - U - 25/00) auf-gehoben.
II. Das Bundeskartellamt hat die im Beschwerdeverfahren angefalle-nen Gerichtskosten zu tragen; es hat zudem den Beteiligten die ihnen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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