VII-Verg 53/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-29, VII-Verg 53/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-29, VII-Verg 53/02
VII-Verg 53/02Obergericht29.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 53/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-04-29
Aktenzeichen: VII-Verg 53/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0429.VII.VERG53.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 1. Ok-tober 2002 (VK-6/2002-F) wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin.
III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren notwendig.
IV. Der Beschwerdewert wird auf 25.000 € festgesetzt.
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