Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-29, 23 U 171/02

23 U 171/02Obergericht29.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 171/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-29

Aktenzeichen: 23 U 171/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0429.23U171.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Juli 2002 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 14.106,49 € nebst 10,5 % Zinsen seit dem 7.7.2000 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz tragen zu 89 % die Beklagten und zu 11 % der Kläger. Die Kosten der Nebenintervention tragen zu 11 % der Kläger und zu 89 % die Streithelferin der Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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