Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-29, 23 U 121/02

23 U 121/02Obergericht29.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 121/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-29

Aktenzeichen: 23 U 121/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0429.23U121.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Anschlussberufung des Klägers wird als unzulässig verworfen.

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im übrigen das am 28. Mai 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 4.933,71 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.8.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits der I. und II. Instanz tragen zu 3/5 der Kläger und zu 2/5 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.