23 U 121/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-29, 23 U 121/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-29, 23 U 121/02
23 U 121/02Obergericht29.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 121/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-29
Aktenzeichen: 23 U 121/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0429.23U121.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Anschlussberufung des Klägers wird als unzulässig verworfen.
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im übrigen das am 28. Mai 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 4.933,71 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.8.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits der I. und II. Instanz tragen zu 3/5 der Kläger und zu 2/5 die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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