Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-29, 10 WF 03/03

10 WF 03/03Obergericht29.04.2003

Regest

§ 58 Abs. 2 GKG findet keine Anwendung auf die Fälle der Übernahmehaftung nach § 54 Nr. 2 GKG.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 WF 03/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-04-29

Aktenzeichen: 10 WF 03/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0429.10WF03.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

§ 58 Abs. 2 GKG findet keine Anwendung auf die Fälle der Übernahmehaftung nach § 54 Nr. 2 GKG.

Tenor

Die Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Kostenansatz des Ober-landesgerichts Düsseldorf vom 23.05.2002 (Kassenzeichen 751737 272 8) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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