10 WF 03/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-29, 10 WF 03/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-29, 10 WF 03/03
10 WF 03/03Obergericht29.04.2003
Regest
§ 58 Abs. 2 GKG findet keine Anwendung auf die Fälle der Übernahmehaftung nach § 54 Nr. 2 GKG.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 WF 03/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-04-29
Aktenzeichen: 10 WF 03/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0429.10WF03.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
§ 58 Abs. 2 GKG findet keine Anwendung auf die Fälle der Übernahmehaftung nach § 54 Nr. 2 GKG.
Tenor
Die Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Kostenansatz des Ober-landesgerichts Düsseldorf vom 23.05.2002 (Kassenzeichen 751737 272 8) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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