I-8 U 53/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-25, I-8 U 53/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-25, I-8 U 53/02
I-8 U 53/02Obergericht25.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 53/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-25
Aktenzeichen: I-8 U 53/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0425.I8U53.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.03.2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers und die An-schlussberufung der Beklagten werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben der Kläger zu 44 % und die Beklagte zu 56 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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