5 U 129/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-10, 5 U 129/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-10, 5 U 129/02
5 U 129/02Obergericht10.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 129/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-10
Aktenzeichen: 5 U 129/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0410.5U129.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 19.07.2002 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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