Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-09, Verg 43/02

Verg 43/02Obergericht09.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 43/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-04-09

Aktenzeichen: Verg 43/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0409.VERG43.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. Juli 2002 (VK – 16/2002 – L) wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen, die der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in diesem Verfahren entstanden sind.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragsgegnerin und die Beigeladene im Beschwerdeverfahren erforderlich.

IV. Der Beschwerdewert wird auf bis 2.110.000 € festgesetzt.

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