3 U 48/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-09, 3 U 48/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-09, 3 U 48/02
3 U 48/02Obergericht09.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 U 48/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-09
Aktenzeichen: 3 U 48/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0409.3U48.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Oktober 2002 verkündete Urteil der 06. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird auf seine Kosten zurück-gewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug und die Beschwer des Klägers be-trägt 8.000,- EUR.
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