VI-Kart 6/03 (OWi)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-03, VI-Kart 6/03 (OWi)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-03, VI-Kart 6/03 (OWi)
VI-Kart 6/03 (OWi)Obergericht03.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 6/03 (OWi) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-04-03
Aktenzeichen: VI-Kart 6/03 (OWi)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0403.VI.KART6.03OWI.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf Antrag der Nebenbetroffenen wird der noch offenstehende Zahlungsbetrag aus dem Bußgeldbescheid des Antragsgegners vom 12. Januar 2000 (B 1 - 26631 - OV - 60/99 - 94) über insge-samt 1.339.411,52 € in Höhe eines Betrages von 969.236,20 € bis zum 30. Juni 2004 gestundet. Das weitergehende Gesuch wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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