I-15 U 134/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-02, I-15 U 134/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-02, I-15 U 134/02
I-15 U 134/02Obergericht02.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 134/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-02
Aktenzeichen: I-15 U 134/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0402.I15U134.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Land-gerichts Kleve vom 25. Juni 2002 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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