Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-02, I-15 U 134/02

I-15 U 134/02Obergericht02.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 134/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-02

Aktenzeichen: I-15 U 134/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0402.I15U134.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Land-gerichts Kleve vom 25. Juni 2002 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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