Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-04-02, 3 Wx 223/02

3 Wx 223/02Obergericht02.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 223/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-04-02

Aktenzeichen: 3 Wx 223/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0402.3WX223.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Unter Änderung der angefochtenen Entscheidung wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 04. Februar 2002 mit der Maßgabe wieder hergestellt, dass die dort ausgesprochene Aufhebung der Eigentümerbeschlüsse lediglich zur Klarstellung erfolgt.

Die Beteiligten zu 2 tragen die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weite-ren Beschwerde.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in allen drei Rechtszügen nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 50.000 EUR

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