I-10 W 3/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-25, I-10 W 3/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-25, I-10 W 3/03
I-10 W 3/03Obergericht25.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 3/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-25
Aktenzeichen: I-10 W 3/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0325.I10W3.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Kostenansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29.01.2002 (Kassenzeichen 3373912109) in Verbindung mit der zu diesem Kassenzeichen ergangenen Kostenrechnung der Gerichtskasse Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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