VI-U (Kart) 20/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-19, VI-U (Kart) 20/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-19, VI-U (Kart) 20/02
VI-U (Kart) 20/02Obergericht19.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 20/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-19
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 20/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0319.VI.U.KART20.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Juni 2002 verkün-dete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die zu erbringenden Sicherheiten können auch durch die selbst-schuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zu-gelassenen Kreditinstituts geleistet werden.
III. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungs-verfahren werden auf 854.312,26 EUR festgesetzt.
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