3 Wx 249/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-19, 3 Wx 249/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-19, 3 Wx 249/02
3 Wx 249/02Obergericht19.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 249/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-19
Aktenzeichen: 3 Wx 249/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0319.3WX249.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1. tragen die Gerichtskosten der 3. Instanz und die dem Beteiligten zu 2. in diesem Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten.
Wert - für alle drei Instanzen, ausgenommen das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - : 50.000 EUR.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.