Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-19, 16 W 67/02

16 W 67/02Obergericht19.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 W 67/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-19

Aktenzeichen: 16 W 67/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0319.16W67.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 27. Dezember 2002

gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 10. Dezember 2002 wird als unzulässig verworfen.

Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 5.000 EUR.

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