16 W 67/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-19, 16 W 67/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-19, 16 W 67/02
16 W 67/02Obergericht19.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 W 67/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-19
Aktenzeichen: 16 W 67/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0319.16W67.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 27. Dezember 2002
gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 10. Dezember 2002 wird als unzulässig verworfen.
Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 5.000 EUR.
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