Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-18, I-4 U 189/02

I-4 U 189/02Obergericht18.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 189/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-18

Aktenzeichen: I-4 U 189/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0318.I4U189.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. August 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des Verurteilungsbetrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger seinerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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