Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-17, III-2a Ss 28/03 - 16/03 II

III-2a Ss 28/03 - 16/03 IIObergericht17.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-2a Ss 28/03 - 16/03 II — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-17

Aktenzeichen: III-2a Ss 28/03 - 16/03 II

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0317.III2A.SS28.03.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Damit ist die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung gegenstandslos.

Im übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.

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