Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-13, 5 U 39/02

5 U 39/02Obergericht13.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 39/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-13

Aktenzeichen: 5 U 39/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0313.5U39.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. Dezember 2001 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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