3 Wx 369/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-12, 3 Wx 369/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-12, 3 Wx 369/02
3 Wx 369/02Obergericht12.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 369/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-12
Aktenzeichen: 3 Wx 369/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0312.3WX369.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die in dritter Instanz entstandenen Gerichtskosten sowie die den Antragstellern notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten.
Wert: 3.500 EUR.
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