Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-12, 3 Wx 369/02

3 Wx 369/02Obergericht12.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 369/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-12

Aktenzeichen: 3 Wx 369/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0312.3WX369.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die in dritter Instanz entstandenen Gerichtskosten sowie die den Antragstellern notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Wert: 3.500 EUR.

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