10 U 17/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-08, 10 U 17/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-08, 10 U 17/01
10 U 17/01Obergericht08.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 17/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-08
Aktenzeichen: 10 U 17/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0308.10U17.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. November 2000 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 25.000 DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in ent-sprechender Höhe Sicherheit leistet, zu der ebenfalls Bank- oder Sparkas-senbürgschaft zugelassen wird.
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