3 Wx 162/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-07, 3 Wx 162/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-07, 3 Wx 162/02
3 Wx 162/02Obergericht07.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 162/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-07
Aktenzeichen: 3 Wx 162/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0307.3WX162.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert. Das Amtsgericht
- Grundbuchamt - wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die bean-tragte Löschung des Nacherbenvermerks abzusehen.
Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 5.000 EUR.
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