Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-07, 3 Wx 162/02

3 Wx 162/02Obergericht07.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 162/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-07

Aktenzeichen: 3 Wx 162/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0307.3WX162.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert. Das Amtsgericht

  • Grundbuchamt - wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die bean-tragte Löschung des Nacherbenvermerks abzusehen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 5.000 EUR.

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