IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-26, IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-26, IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III
IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 IIIObergericht26.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-26
Aktenzeichen: IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0226.IV2A.SS.OWI2.03OW.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
- Das Urteil wird
a) im Schuldspruch dahingehend neugefasst, dass der Betroffene der fahrlässigen Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens im zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen schuldig ist,
b) im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
-
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
-
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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