Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-26, IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III

IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 IIIObergericht26.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-26

Aktenzeichen: IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0226.IV2A.SS.OWI2.03OW.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

  1. Das Urteil wird

a) im Schuldspruch dahingehend neugefasst, dass der Betroffene der fahrlässigen Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens im zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen schuldig ist,

b) im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

  1. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

  2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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