11 U 13/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-26, 11 U 13/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-26, 11 U 13/02
11 U 13/02Obergericht26.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 11 U 13/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-26
Aktenzeichen: 11 U 13/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0226.11U13.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsesnat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.01.2002 verkündete Vorbehaltsurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg
- 22 O 122/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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