Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-25, I-20 U 1/03

I-20 U 1/03Obergericht25.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 1/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-25

Aktenzeichen: I-20 U 1/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0225.I20U1.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. März 2002 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 2.550,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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