I-6 W 3/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-05, I-6 W 3/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-05, I-6 W 3/03
I-6 W 3/03Obergericht05.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 3/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-05
Aktenzeichen: I-6 W 3/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0205.I6W3.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf das Rechtsmittel der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31. Mai 2002 in der Fassung des Beschlusses vom 5. September 2002 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des vor dem Landgericht Düsseldorf am 4. Februar 2002 geschlos-senen Vergleichs sind von der Beklagten an Kosten 720,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Februar 2002 an die Klägerin zu erstatten. Der dieser Kostenfestsetzung zugrundeliegende Titel ist vollstreckbar.
Das Rechtsmittel der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: bis 300,00 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.