I-4 U 110/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-21, I-4 U 110/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-21, I-4 U 110/02
I-4 U 110/02Obergericht21.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 110/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-21
Aktenzeichen: I-4 U 110/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0121.I4U110.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 26. März 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1) zu 41 %, der Kläger zu 2) zu 32 % und der Kläger zu 3) zu 27 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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