Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-14, 4 U 51/02

4 U 51/02Obergericht14.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 51/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-14

Aktenzeichen: 4 U 51/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0114.4U51.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 05. Dezember 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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