Verg 42/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-30, Verg 42/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-30, Verg 42/01
Verg 42/01Obergericht30.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 42/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-30
Aktenzeichen: Verg 42/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1230.VERG42.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Gegenstandswert für das Verfahren über die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes vom 18. Oktober 2001 (Az.: VK 2 – 32/01) wird auf
198.430.000 Euro
festgesetzt.
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