Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-30, I-20 U 120/02

I-20 U 120/02Obergericht30.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 120/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-30

Aktenzeichen: I-20 U 120/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1230.I20U120.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Mai 2002 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird

zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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