I-20 U 120/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-30, I-20 U 120/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-30, I-20 U 120/02
I-20 U 120/02Obergericht30.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 120/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-30
Aktenzeichen: I-20 U 120/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1230.I20U120.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Mai 2002 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird
zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen .
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die
Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.