Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-20, I-23 U 240/01

I-23 U 240/01Obergericht20.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 240/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-20

Aktenzeichen: I-23 U 240/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1220.I23U240.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Kläger das am 4. Oktober 2001 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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