Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-20, 23 U 39/02

23 U 39/02Obergericht20.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 39/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-20

Aktenzeichen: 23 U 39/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1220.23U39.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Januar 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.316,28 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 5.1.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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