23 U 39/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-20, 23 U 39/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-20, 23 U 39/02
23 U 39/02Obergericht20.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 39/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-20
Aktenzeichen: 23 U 39/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1220.23U39.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Januar 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.316,28 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 5.1.2000 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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