Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-20, 14 U 99/02

14 U 99/02Obergericht20.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 99/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-20

Aktenzeichen: 14 U 99/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1220.14U99.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.4.2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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