I-4 U 107/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-17, I-4 U 107/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-17, I-4 U 107/02
I-4 U 107/02Obergericht17.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 107/02 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-17
Aktenzeichen: I-4 U 107/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1217.I4U107.02.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. März 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger, sei-ner Ehefrau R.... G... und seinem Sohn A.... G... Versi-cherungsschutz wegen der Schadensersatzansprüche zu ge-währen hat, die W.... M..., ..., die L... B... H..., ...und die H... GmbH aufgrund des Brandereignisses vom 23. Januar 2000 in der G... St... in L... geltend ma-chen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Be-klagte zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner kann die Vollstreckung des Gläubigers durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Gläubiger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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