Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-06, 3 Wx 351/02

3 Wx 351/02Obergericht06.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 351/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-12-06

Aktenzeichen: 3 Wx 351/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1206.3WX351.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde fallen dem Beteiligten zu 1 zur Last. Er hat darüber hinaus die den Beteiligten zu 2 im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde notwendig entstandenen au-ßergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: außergerichtliche Kosten der Beteiligten zu 2 im Beschwerdeverfahren.

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