Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-09, VII-Verg 44/01

VII-Verg 44/01Obergericht09.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 44/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-09

Aktenzeichen: VII-Verg 44/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1009.VII.VERG44.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 6.12.2001 (VK 1/01 bis 8/01 Vs) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die den Antragstellerinnen in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antrag-stellerinnen im Beschwerdeverfahren notwendig.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 10.000 Euro

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