Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-02, I-25 Wx 31/02

I-25 Wx 31/02Obergericht02.07.2002

Regest

§ 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB Der Erbe kann sich auf die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB auch dann berufen, wenn die Vergütung des Betreuers unmittelbar gegen ihn fest-gesetzt werden soll.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-25 Wx 31/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-02

Aktenzeichen: I-25 Wx 31/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0702.I25WX31.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Leitsätze

§ 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB

Der Erbe kann sich auf die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB auch dann berufen, wenn die Vergütung des Betreuers unmittelbar gegen ihn fest-gesetzt werden soll.

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 04.02.2002 abgeändert. Der Beschluss des Amtsgerichts vom 12.10.2001 wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird an-gewiesen, über den Vergütungsantrag des Beteiligten zu 2) vom 05.07.2001 (Bl. 29 SH) unter Beachtung der nachfolgenden Rechtsauffas-sung des Senats erneut zu befinden.

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