Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-14, I-4 U 171/01

I-4 U 171/01Obergericht14.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 171/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: I-4 U 171/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0514.I4U171.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. Juli 2001 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000 € abwenden, sofern die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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