Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-14, 4 U 185/01

4 U 185/01Obergericht14.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 185/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 4 U 185/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0514.4U185.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am

  1. August 2001 verkündete Urteil der 4. Zivil-kammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000 EUR abwenden, sofern der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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