10 U 170/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-02, 10 U 170/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-05-02, 10 U 170/00
10 U 170/00Obergericht02.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 170/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-02
Aktenzeichen: 10 U 170/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0502.10U170.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. August 2000 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und ins-gesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.868,35 EUR (= 5.610 DEM) zu zahlen nebst 4 % Zinsen
¨ von je 33,75 EUR (= 66 DEM) seit dem 6.4., 5.5., 6.6., 5.7., 4.8. und 5.9.2000 jeweils bis zum 31.12.2001,
¨ von weiteren 76,69 EUR (= 150 DEM) seit dem 5.5.2001
¨ und weiteren je 127,82 EUR (= 250 DEM) seit dem 6.6., 5.7., 4.8., 5.9., 5.10., 5.11. und 5.12.2001, 4.1. und 5.2.2002.
In Höhe von weiteren 460,16 EUR ist die Klage ebenso wie die Räu-mungsklage in der Hauptsache erledigt.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 94 %, der Beklagte zu 6 %.
Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 78,5 %, der Beklagte zu 21,5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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