I-20 W 82/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-23, I-20 W 82/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-23, I-20 W 82/01
I-20 W 82/01Obergericht23.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 82/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-23
Aktenzeichen: I-20 W 82/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0423.I20W82.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2001 wird dieser Beschluss aufgehoben.
Die nach Maßgabe der nachfolgenden Gründen erforderlichen Anordnungen werden dem Landgericht übertragen, das auch über die Kosten der Beschwerde zu entscheiden hat.
Der Beschwerdewert beträgt 1.094,45 DM.
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