I-3 Wx 8/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-17, I-3 Wx 8/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-17, I-3 Wx 8/02
I-3 Wx 8/02Obergericht17.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 8/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-17
Aktenzeichen: I-3 Wx 8/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0417.I3WX8.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, soweit es sich gegen den die Erstbe-schwerde gegen die amtsgerichtliche Entscheidung vom 15. September 2000 als unzulässig verwerfenden Beschluss des Landgerichts wendet.
Auf die sofortige weitere Beschwerde gegen den die Erstbeschwerde gegen den amtsgerichtlichen Beschluss vom 6. November 2000 zurückweisende Entscheidung der Kammer wird dieselbe aufgehoben und die Sache zur weiteren Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten – an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,- € (500,- € + 2.500,- €).
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