Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-16, 4 U 147/01

4 U 147/01Obergericht16.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 147/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-16

Aktenzeichen: 4 U 147/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0416.4U147.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Mai 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.500 EUR abwenden, sofern der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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