Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-04-15, I-1 U 150/01

I-1 U 150/01Obergericht15.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 150/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-15

Aktenzeichen: I-1 U 150/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0415.I1U150.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehen-den Rechtsmittels das am 9. August 2001 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 4.615,21 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8. September 2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 54 % der Klägerin und zu 46 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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