Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-03-21, 8 U 117/01

8 U 117/01Obergericht21.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 117/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-21

Aktenzeichen: 8 U 117/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0321.8U117.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3. Mai 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.000 EUR zu zahlen.

Die Beklagte zu 1) wird des weiteren verurteilt, an die Klägerin 3.604,61 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 31. Dezember 1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten in beiden Instanzen tragen die Beklagten in Höhe von 23 % als Gesamtschuldner; weitere 77 % trägt die Beklagte zu 1). Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen werden zu 23 % den Beklagten als Gesamtschuldnern und zu weiteren 77 % der Beklagten zu 1) auferlegt. Im übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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